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LG Frankfurt (Oder)



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Grußwort

Grußwort des Präsidenten

Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,

herzlich willkommen auf der Internetseite des Landgerichts Frankfurt (Oder).

Ich freue mich über Ihr Interesse an der Arbeit unseres Gerichts.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) ist in Zivil- und Strafsachen - jeweils unter besonderen Voraussetzungen - sowohl Eingangsgericht als auch Berufungsinstanz für Entscheidungen der acht im Landgerichtsbezirk liegenden Amtsgerichte Bad Freienwalde, Bernau, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde, Schwedt und Strausberg. Es ist Ende 1993 aus dem Berzirksgericht Frankfurt (Oder) hervorgegangenen und befindet sich nach seinem Umzug im Mai 2005 nun in einem modernen Gerichtsneubau an der Müllroser Chaussee 55 (siehe Lageplan), der gemeinsam mit dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) genutzt wird.

Für die Bürgerinnen und Bürger ist der zentrale Saalkomplex das Herzstück dieses Baus, in dem das Gericht dem Schwerpunkt seiner Aufgaben - der Rechtsprechung - nachkommt. In den insgesamt 20 Gerichtssälen werden in regelmäßig öffentlichen Verhandlungen die Entscheidungen in Straf- und Zivilverfahren gefällt. Unmittelbar im Saalbereich ist auch die Bibliothek untergebracht, die ebenfalls der Nutzung durch die Öffentlichkeit offensteht.

Welche der 5 Straf- und 8 Zivilkammern des Landgerichts für die Entscheidung der einzelnen Fälle zuständig ist, wird im Rahmen der Geschäftsverteilung durch das aus dem Präsidenten des Landgerichts und 8 gewählten Richterinnen und Richtern zusammengesetzte Präsidium jeweils für ein Kalenderjahr im voraus festgelegt. Hierdurch wird dem verfassungsrechtlichen Grundsatz Rechnung getragen, dass der oder die zur Entscheidung berufenen Richter bereits bei Eingang einer Sache feststehen müssen.

Wir möchten uns messen lassen an unserem Anspruch und unserer Verpflichtung, den Bürgerinnen und Bürger effizient und schnell ihr Recht zu verschaffen. Auch deshalb bietet das Landgericht Frankfurt (Oder) als Pilotgericht den Service des sogenannten elektronischen Rechtsverkehrs. Hierzu ist ein elektronischer Gerichtsbriefkasten eingerichtet, über den ein Gerichtsverfahren per Internet anhängig gemacht und betrieben werden kann. Auch die internen Gerichtsabläufe werden sich hierdurch vereinfachen und somit eine weitere Verfahrensbeschleunigung ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass der elektronische Rechtsverkehr in  Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 41a StPO bisher nicht freigegeben ist. 

Wenn wir Ihnen mit dieser Internetseite die gewünschten Informationen bieten können, so würde mich dies sehr freuen.

In diesem Sinne grüßt Sie herzlich

Ihr

Dirk Ehlert
-Präsident des Landgerichts-